Seewasserstraßen (SbF See)
Beschreibung
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS).
Vorgeschrieben auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.
Zulassung:
- ab 16 Jahren,
- Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein Bewerber“,
- Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder
Führungszeugnisses/Verzicht bei Minderjährigen).
Weitere Informationen, Kurssysteme und Termine findet Ihr auf der website von
Beim Kauf eines Kurses über diesen eShop, erhaltet Ihr per Post eine Schulungstasche mit einer Bestätigung über den gebuchten Kurs, Informationen, Übungsmaterialien, Knoten-Tampen zugesendet.